Neuauflage vom 04.Februar 2026
Satzung BVB Fanclub Kaminborussen
Neuauflage nach Beschluss vom 04. Februar
§ 1 Namen, Vereinszweck, Sitz
Der unter dem Namen „Kaminborussen“ gegründete BVB-Fanclub will seinen Mitgliedern die Möglichkeit geben, regelmäßige Treffen zum Austausch von Neuigkeiten und zum planen gemeinsamer Fahrten abzuhalten.
Er hat seinen Sitz in der Gaststätte „Zum Kamin“ in der Ruinenstr.7 in 44287 Dortmund.
Das Gründungsdatum ist der 13.07.2009.
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder ab 18 Jahren werden, der sich zur Einhaltung der Satzung verpflichtet. Die Mitgliedschaft endet durch eine entsprechende Erklärung, jedoch nicht vor Ablauf des laufenden Monats.
§ 3 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
§ 4 Vorstand
Die Vertretung des Fanclubs und die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand. Der Vorstand des Fanclubs besteht aus
dem 1. und 2. Vorsitzenden,
die im Anhang namentlich benannt werden.
Der Vorstand wird alljährlich durch die Mitgliederversammlung im Juli neu bestellt bzw. bestätigt.
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Fanclubs, die satzungsgemäß nicht dem Vorstand vorbehalten sind, insbesondere über die Neubestellung des Vorstandes.
Sie ist vierteljährlich, immer den 1. Mittwoch im Januar, April, Juli und Oktober einzuberufen.
§ 6 Beitrag
Die Mitglieder haben einen monatlichen Beitrag von 5,- Euro zu entrichten.
Dieser Beitrag ist für mind. ein viertel Jahr im voraus bei der Mitgliederversammlung in bar zu entrichten oder aber bis zum Versammlungsdatum auf das im Anhang genannte Fanclubkonto einzuzahlen.
Der Monat des Eintritts wird voll berechnet.
§ 7 Anlegung der Fanclubbeiträge
Die eingesammelten Beiträge werden unverzüglich auf ein auf den Namen „Kaminborussen“ lautendes Girokonto eingezahlt.
Die richtige Einzahlung der Beiträge auf das Konto wird von den in der Mitgliederversammlung gewählten Kassierern vorgenommen und vierteljährlich bei der Versammlung durch nicht an der Einzahlung beteiligte Mitglieder geprüft.
Die Kassierer sowie die Bankverbindung werden im Anhang benannt.
$ 8 Strafen
Bei 3x hintereinander nicht gezahlter Beiträge folgt der Ausschluss des Mitgliedes ohne Rückerstattung der bis dahin gezahlten Beiträge.
§ 9 öffentliches Auftreten
Die Mitglieder verpflichten sich den Fanclub in angemessenem Maße zu vertreten, d.h.:
1. Keine politischen Aktivitäten und Äußerungen
2. Keine Gewalt
3. Kein asoziales Verhalten
§ 10 Ausschluss von Mitgliedern
Bei Verletzungen der Vereinssatzung oder wegen vereinsschädigendem Verhalten kann der Vorstand Mitglieder mit sofortiger Wirkung aus dem Fanclub ausschließen.
Ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der bis dahin gezahlten Beiträge.
§ 11 Verwendung von Beiträgen, Strafgeldern und Zinsen
Die Verwendung von Beiträgen wird in den Mitgliederversammlungen besprochen und beschlossen.
§ 12 Vergütungen
Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Bare Auslagen werden erstattet.
§ 13 Auflösung des Fanclubs
Die Auflösung des Fanclubs bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder.